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Veröffentlichungen

Gewinne aus Glücksspielen wie Poker können steuerpflichtig sein

Veröffentlichungsdatum: 01.11.2019
Autor: Martin Schrahe
Erschienen in: Westfalenblatt / Herforder Kreisblatt

Gewinne, die überwiegend auf Glück beruhen, wie z. B. Lotteriegewinne unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Frage, ob Gewinne von Turnierpokerspielern steuerpflichtig sind, hat bereits einige Finanzgerichte beschäftigt. Die Finanzgerichte waren sich einig, dass eine nachhaltige steuerpflichtige Tätigkeit bei Pokerspielern dann vorliegt, wenn sie objektiv erkennbar auf Wiederholung angelegt ist und die Absicht besteht, daraus eine ständige Erwerbsquelle zu entwickeln. Nach Auffassung der Gerichte können Gewinne aus der regelmäßigen Teilnahme an Pokerturnieren zu gewerblichen Einkünften führen, da das Pokerspiel nach Ansicht der Finanzgerichte kein bloßes Glücksspiel sei. Aufgrund wissenschaftlich-mathematischer Untersuchungen stehe fest, dass bei einem Pokerturnier nicht der Zufallsmoment, sondern die Geschicklichkeit und die Spielerfahrung ausschlaggebend sind. Viele Profispieler würden über einen längeren Zeitraum erfolgreich sein. Das spreche dafür, dass es sich nicht um ein reines Glücksspiel handeln könne. Diese Grundsätze wird man sicherlich auf andere Spiele wie etwa „Black Jack“ übertragen müssen.

Eine gute Nachricht gibt es für Betroffene aber doch. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 30. August 2017 (XI R 37/14) entschieden, dass Preisgelder oder Spielgewinne, die ein Berufspokerspieler ausschließlich bei erfolgreicher Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter erhält, keine Entgelte für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Pokerspielers sind und deshalb von den Spielgewinnen keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Veranstalter an den Pokerspieler hierfür eine von der Platzierung unabhängige Vergütung zahlt (Antrittsgeld). Diese unterliegt der Umsatzbesteuerung. Ebenfalls der Umsatzsteuer unterliegt die Leistung der Veranstalter von Pokerspielen, die Spieler gegen Entgelt (Turniergebühr) zum Spiel zulassen.

Spannend wird sein, wie die Finanzgerichte entscheiden, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg nur Verluste erzielt wurden, insbesondere dann, wenn vorher entsprechende Gewinne der Einkommensteuer unterworfen wurden. Nicht professionell agierende Spieler, die nur unregelmäßig an Turnieren teilnehmen, sollten nicht kampflos aufgeben und sich gegen eine etwaige Besteuerung zur Wehr setzen.

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