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Was passiert mit Wirecard-Verlusten?

Publication date 07.11.2020
author: Martin Schrahe
Published in: Westfalenblatt / Herforder-Kreisblatt

Die Aktien der Wirecard AG sind in Folge des Bilanzskandals nahezu wertlos geworden. Aus steuerlicher Sicht stellt sich die Frage, ob die Aktionäre bereits einen Totalverlust erlitten haben, denn nach einer gesetzlichen Neuerung können ab diesem Jahr Totalverluste nur noch bis zu maximal 10.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Überschießende Beträge werden grundsätzlich auf Folgejahre vorgetragen und entsprechend mit Überschüssen in Folgejahren verrechnet. Das gilt nicht nur für Aktien, sondern zum Beispiel auch für Anleihen oder Zertifikate. Ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur Neuregelung mit einer genaueren Definition von Totalverlusten steht allerdings noch aus. Fraglich ist, ob aus Sicht der Finanzverwaltung ein Totalverlust schon mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist oder erst wenn die Aktien nicht mehr gehandelt werden können. Wichtig zu wissen: Selbst, wenn die Ordergebühren den Wert der verkauften Wertpapiere übersteigen ist die steuerliche Verrechnung möglich. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein steuerwirksamer Verkauf auch dann vorliegt, wenn die Transaktionskosten nicht abgedeckt sind. Betroffene Anleger sollten den Standpunkt vertreten, dass ein Totalverlust erst eintritt, wenn der Handel mit den Aktien nicht mehr möglich ist.

Verluste dagegen, die keine Totalverluste darstellen, können mit entsprechenden Gewinnen innerhalb des jeweiligen Jahres verrechnet werden, nicht dagegen mit anderen Einkünften. Übrig gebliebene Verluste lassen sich aber unbegrenzt auf Folgejahre übertragen bis diese durch neue Gewinne ausgeglichen wurden. Die depotführende Bank ermittelt diesen Verlustvortrag und stellt dem Anleger die Verlustbescheinigung für seine Steuererklärung zur Verfügung.

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