Die Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe 2020 wurde verlängert
Publication date
27.10.2022
author:
Michael Bökamp
Die bisher festgesetzten Rückzahlungen müssen nicht bis zum 31.10.2022, sondern nunmehr bis zum 30.06.2023 geleistet werden. Grund dafür ist, dass Solo-Selbstständige und Unternehmer kurzfristig entlastet werden sollen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Aktuell wird über die Rechtmäßigkeit der Rückzahlungsforderungen entschieden. Über diesbezügliche Entwicklungen informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig, sobald eine endgültige Entscheidung vorliegt.
Sollten Sie Rückfragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
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