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Viele Grundsteuerbescheide sind fehlerhaft!

Veröffentlichungsdatum: 10.02.2025
Autor: Martin Schrahe

Viele Grundsteuerbescheide sind fehlerhaft!

Laut dem Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen sind bis zu 10 Prozent der Bescheide fehlerhaft!

Aktuell kommt für viele Immobilieneigentümer das böse Erwachen, wenn sie die neuen Grundsteuerbescheide erhalten. Steigerungen bei der Grundsteuer um ein Vielfaches sind keine Seltenheit. Aber warum ist das so? Dafür kann es im Wesentlichen zwei Gründe geben. Zum einen kann als Folge der Neubewertung des Grundbesitzes ein höherer Grundsteuerwert für die Immobilie ermittelt worden sein und zum anderen kann es an den ab 2025 geltenden Hebesätzen liegen.

Nur wenn die Angaben aus dem vorangegangenen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid nicht richtig übernommen oder nicht der korrekte Messbetrag mit dem von der Kommune erhobenen Hebesatz multipliziert wurde, hat ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid Aussicht auf Erfolg. Ein Widerspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung. Die Grundsteuer muss trotzdem bezahlt werden.

Die Wurzel der fehlerhaften Grundsteuerfestsetzung ist im Regelfall der fehlerhaft ermittelte Grundsteuerwert der Immobilie. Die Korrektur des Grundsteuerwerts kann nur beim Finanzamt, nicht bei der Kommune erreicht werden. Wird der Grundsteuerwert korrigiert, wird die Kommune anschließend einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen.

Tipp: daher Angaben im Grundsteuerwertbescheid noch einmal kritisch überprüfen. Stimmen Grundstücksart bzw. Art der Nutzung, Baujahr und Flächenangaben sowie die Anzahl der Stell- bzw. Garagenplätze? Die Art des Grundstücks entscheidet darüber, in welchem Verfahren der Grundsteuerwert berechnet wird (Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren) und damit auch welcher Hebesatz zur Anwendung kommt.
Hat sich die Art der Nutzung seit dem 1.1.2022 geändert?

Wird ein Fehler im Grundsteuerwertbescheid entdeckt, besteht die Möglichkeit einer sogenannten fehlerbeseitigenden Fortschreibung, auch wenn kein Einspruch mehr möglich ist. Der Antrag sollte noch im Laufe des Jahres gestellt werden. So wird eine Anpassung des Grundsteuerwerts noch rückwirkend zum Jahresbeginn erreicht. In der Folge wird vom Finanzamt ein entsprechend geänderter Grundsteuermessbetragsbescheid und von der Kommune ein entsprechend geänderter Grundsteuerbescheid ausgestellt.

Liegt der Grundsteuerwert deutlich, nach der aktuelle Rechtslage um mindestens 40 Prozent, über dem tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie, können Sie gegen die zu hohe Bewertung mit einem Gutachten vorgehen. Der Grundsteuerwert kann auch auf Basis eines -marktüblichen- Kaufpreises innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag 1.1.2022 ermittelt werden, wenn die maßgeblichen Verhältnisse hierfür gegenüber den Verhältnissen am Bewertungsstichtag unverändert sind.

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