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Steuergestaltungen

Finanzierungseffekte mit der Holding-Struktur

Mehr Vermögenszuwachs durch eine Holdingstruktur

Für wen ist die Gestaltung sinnvoll?
Für Unternehmer, die sich an mehreren Kapitalgesellschaften beteiligen möchten, um langfristig höhere Renditen zu erzielen. Diese Gestaltung dient einem starken Vermögenszuwachs, sodass Sie nicht auf kurzfristige Gewinnausschüttungen angewiesen sein sollten.

Was sind die konkreten Vorteile der Gestaltung?
Sie können Ihren Steuersatz auf Ausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften auf bis zu 1,5 % senken. Daraus resultierend erzielen Sie erhebliche Finanzierungseffekte und Sie genießen zudem eine niedrigere Besteuerung im Falle eines Exits.

Welche Bedingungen müssen vorliegen?
Ihre im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft muss mindestens 10% der Stimmrechts-Anteile betragen. Um eine nahezu vollständige Steuer-Befreiung auf Ausschüttungen auch für Zwecke der Gewerbesteuer zu erhalten, muss die Beteiligungshöhe mindestens 15% betragen. Als obere Gesellschaft für eine zukünftige Holding wählen Sie die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

Ein konkretes Beispiel:
Ein Unternehmer besitzt zwei GmbH’s. Die Beteiligungen hält er in seinem Privatvermögen.

Wie sieht die steuerliche Situation aus?
Die Ausschüttungen aus den GmbHs an den Gesellschafter werden dem Grunde nach mit Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% zzgl. Soli und Kirchensteuer versteuert. Bei angenommenen Ausschüttungen in Höhe von 500.000 € liegt eine Steuerbelastung in Summe von grob 125.000 € vor.

Verschiebt man die Beteiligungen aus dem Privatvermögen jedoch in den betrieblichen Bereich, lassen sich erhebliche Steuerpotentiale erzielen. Der Unternehmer legt hier sämtliche Beteiligungen in unserem Beispiel in eine GmbH, die dann als Holding fungieren würde.

Die Ausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich steuerfrei. Das Gesetz fingiert jedoch bei jeder Ausschüttung, dass vom ausgeschütteten Betrag 5% steuerlich nicht abgezogen werden dürfen.

Die Steuerbelastung auf eine Ausschüttung liegt damit effektiv bei 1,5%. Bei den Ausschüttungen in Höhe von 500.000 € liegt somit eine Steuerbelastung in Höhe von nur noch 7.500 € vor. Damit stehen Ihnen als Unternehmer 98,5 % für weitere Investitionen zur Verfügung.
Es ergibt sich also durch die Gestaltung eine Gesamtersparnis in Höhe von 117.500 €.

Wenn diese Steuersparpotentiale nun im betrieblichen Bereich reinvestiert werden, lassen sich hieraus erhebliche Finanzierungseffekte und Wettbewerbsvorteile erzielen.

Was ist bei der Gestaltung zu beachten?
Die Einbringung der GmbH-Beteiligungen in die Holding kann zu Buchwerten steuerneutral erfolgen, sodass keine Steuerbelastung für Sie entsteht. Hierfür müssen Sie mehr als 50% der Anteile in die Holding einbringen.
Nach einer erfolgten Einbringung zu Buchwerten entsteht jedoch eine Sperrfrist von 7 Jahren, innerhalb derer Sie die eingebrachten Anteile weder veräußern noch wieder entnehmen dürfen.

Das bedeutet: Falls Sie innerhalb von 7 Jahren die Beteiligungen veräußern, folgt eine rückwirkende Versteuerung zum Verkehrswert zum Zeitpunkt der Einbringung. Dies gilt es zu vermeiden.
Wichtig ist auch, dass im ersten Jahr, in welchem die Anteile in der Holding gehalten werden, keine Ausschüttungen vollzogen werden. Dies würde der Steuerfreiheit entgegenstehen.

Was ist unser Fazit? Wer sich langfristig Vorteile im Vermögensaufbau verschaffen möchte, kann mit der Holding-Gestaltung seine Steuerlast auf bis zu 1,5% senken und von erheblichen Finanzierungseffekten profitieren.
Wenn Sie gerne mit uns gemeinsam über eine Steuerstrategie für Ihr Unternehmen sprechen möchten, dann rufen Sie uns einfach ganz unverbindlich für eine Erstberatung an.
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