HPS Steuerberatungsgesellschaft PartGmbB - Herford Schillerstraße 16 32052 Herford Deutschland +49522110530 +495221105353 http:/www.hps-consulting.de/ 52.114259 8.669278
HPS Steuerberatungsgesellschaft PartGmbB
Email: info@hps-consulting.de
Phone: +49 5221 1053 0
Fax: +49 5221 1053 53
Url:
Schillerstraße 16
Herford, DE 32052
HPS Logo HPS Logo
Veröffentlichungen

Mit der Eigenheimschaukel erfolgreich Steuern sparen

Veröffentlichungsdatum: 02.02.2019
Autor: Martin Schrahe
Erschienen in: Herforder Kreisblatt / Westfalenblatt

Fachleute nennen es das „Sylter Modell“, da es auf Sylt bereits häufiger erfolgreich durchgeführt worden ist und mittlerweile unter diesem Namen bekannt ist.

Eingesetzt wurde es, um ohne Steuerbelastung Vermögen auf einen Ehepartner zu übertragen und zwar nicht nur Sachwerte sondern Barvermögen.

Ein Ehegatte ist Eigentümer eines sehr wertvollen und ausschließlich selbst genutzten Eigenheims und schenkt die Immobilie im Verkehrswert von 2 Mio. Euro seinem Ehepartner. Da es sich um ein Familienheim handelt, bleibt die Übertragung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG vollkommen schenkungsteuerfrei. Grunderwerbsteuer fällt bei Grundstücksübertragungen unter Ehegatten ebenfalls nicht an. Nach zwei Jahren kauft der Ehegatte das Eigenheim wieder zum Verkehrswert zurück. Dieser Vorgang löst ebenfalls keine Steuerbelastung aus, weder Schenkungsteuer noch Einkommensteuer noch Grunderwerbsteuer. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt nicht vor, da eine Veräußerung zum Marktpreis grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich ist. Zu beachten ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ein Familienheim zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und sich darin der „Mittelpunkt des familiären Lebens“ befinden muss. Zweit-, Ferien- und Wochenendwohnsitze sind nicht begünstigt.

Im Ergebnis hat der Ehegatte 2 Mio. Euro Barvermögen erhalten. Bei der Schenkung sollten keine Vorbehalts- und Widerrufsrechte vereinbart werden, da diese das Modell zum Scheitern bringen könnten und es sollte zwischen Schenkung und Rückkauf eine gewisse „Schamfrist“ liegen. Theoretisch kann das Modell mehrfach wiederholt werden, da § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG keine „Einmalbegünstigung“ enthält. Hier raten Fachleute allerdings zur Vorsicht.

Ähnliche Wirkungen können in bestimmten Fällen mit der sogenannten Güterstandsschaukel erreicht werden, bei dem der Ausgleich des Zugewinns unter den Ehegatten zu Lebzeiten vereinbart wird.

Downloads:

Zurück zu den Veröffentlichungen
Jetzt Kontakt aufnehmen