Steuergestaltungen
Steuerfreie Gold-Investments
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Bei diesem Video handelt es sich nicht um eine Anlageempfehlung, sondern um eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit.
Warum ist diese Gestaltung so interessant? Gold ist nach wie vor eine beliebte Anlageform, es gilt als wertstabil und das Risiko eines Totalverlusts ist ausgeschlossen.
Gold wird nicht nur physisch gehandelt, sondern auch durch Finanzinstrumente wie z.B. die Xetra-Gold-Schuldverschreibung.
Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen sind börsenfähige Wertpapiere. Durch diese wird dem Inhaber ein Anspruch auf Lieferung von jeweils einem Gramm Gold als Basiswert verbrieft. Diese Anleihen sind keine Kapitalforderungen, sondern ein Sachleistungsanspruch, der das Recht auf die Lieferung einer bestimmten Menge physischen Goldes beinhaltet. Gewinne hieraus unterliegen damit nicht der Abgeltungssteuer.
Die Finanzgerichte haben die steuerliche Behandlung solcher Inhaberschuldverschreibungen dem Kauf und dem Verkauf von physischem Gold gleichgestellt. Der Fiskus kann somit nur zugreifen, wenn ein so genanntes Spekulationsgeschäft vorliegt, bei dem der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Veräußern Sie die Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen also erst nach einem Jahr, können Sie steuerfreie Investitionen tätigen.
Was ist der Hintergrund der Gestaltung? Bei „klassischen“ Kapitalanlagen würde die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer greifen.
Bei Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um börsengehandelte auf Goldbestände lautende Anleihen, die wie bereits genannt einen Anspruch auf die Lieferung von Gold verbriefen.
Die Emmittentin der Anleihe hält einen entsprechenden Bestand von Gold in physischer Form oder auch von Buchgoldansprüchen vor. Gibt der Anleger die Anleihe zurück, hat er einen Anspruch auf Auslieferung von Gold in physischer Form.
Zur Besicherung und Erfüllbarkeit der Auslieferungsansprüche ist die Inhaberschuldverschreibung zu mindestens 95 % durch physisch eingelagertes Gold gedeckt. Garantiert ist dabei, dass das Gold mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel geliefert wird.
Durch diese Argumentationskette kommen die Finanzgerichte zu dem Schluss, dass es sich nicht um Kapitalerträge handeln kann. Daher kommt nun lediglich ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG in Betracht. Dieses setzt einen tatsächlichen Veräußerungsvorgang voraus. Hierunter ist eine entgeltliche Übertragung oder ein Ersatztatbestand (z.B. ein Tausch) zu verstehen.
Dieses ist bei den Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen immer dann der Fall, wenn ein so genanntes Spekulationsgeschäft vorliegt. Das ist bei dem Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung von weniger als einem Jahr der Fall. Wenn Sie sich jedoch außerhalb dieses Zeitfensters bewegen, profitieren Sie von der Steuerfreiheit.
Was ist zu beachten? Diese Grundsätze können aber nicht ohne weiteres auf andere Goldanlagen, insbesondere Gold-Zertifikate oder so genannte Gold ETCs übertragen werden.
Viele Gold-Zertifikate erfüllen diese Bedingungen nicht. Entscheidend für die steuerliche Einstufung dürfte die Frage sein, ob ausschließlich ein Lieferanspruch auf Gold verbrieft wurde oder nicht. Wenn Sie also mit den Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen steuerfreie Gewinne erzielen möchten, müssen Sie die Wertpapiere außerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr veräußern.
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